-
-
Der Vater als rechtliches Oberhaupt der Familie, die nicht nur aus Verwandten, sondern auch aus Sklaven und Klienten besteht. Der Vater ist mit umfänglichen Rechten über alle Mitglieder der Familie ausgestattet und 'herrscht' über diese voll umfänglich. (lat. pater familias)
-
-