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Der französische Außenminister Robert Schuman hat den Plan, die Kohle- und Stahlindustrien Frankreichs und der Bundesrepublik Deutschland zu vereinen, um damit einen neuen Krieg zwischen beiden Ländern unmöglich zu machen.
Grundstein für die Europäische Union. -
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Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Luxemburg, Italien und die Niederlande unterzeichnen in Paris den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS).
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Die sechs Länder unterzeichnen die Römischen Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit dem Ziel eines gemeinsamen Binnenmarktes. Parallel dazu wird die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) gegründet.
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Am 7. Oktober wird in Luxemburg der Europäische Gerichtshof errichtet. Dieser sichert gemeinsam mit dem "Gericht erster Instanz" die Wahrung des Rechts im gemeinschaftlichen Integrationsprozess.
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Beginn des schrittweisen Abbaus der Zölle innerhalb der EWG.
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Per Verordnung tritt die Gemeinsame Agrarpolitik in Kraft. Die Ziele der GAP sind die Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Agrarerzeugnisse und die finanzielle Solidarität in diesem Bereich (Mithilfe der Einrichtung eines Fonds).
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Die Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG, EURATOM) fusionieren zur Europäischen Gemeinschaft (EG) und verfügen nun über gemeinsame Organe. Der Fusionsvertrag wurde 1965 unterzeichnet.
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Die Zollunion tritt in Kraft. Die Zölle im Handel innerhalb der EWG werden aufgehoben. Im Handel mit Drittländern gilt nun der gemeinsame Zolltarif.
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Beschluss zur Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion.
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Mit der „Währungsschlange“ werden die Wechselkursschwankungen begrenzt. Ein erster Schritt hin zur gemeinsamen Währung.
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Großbritannien, Dänemark und Irland treten der EG bei. Norwegen entscheidet sich in einer Volksabstimmung dagegen.
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Das Europäische Währungssystem (EWS) wird beschlossen.
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Griechenland wird zehntes EG-Mitglied.
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Spanien und Portugal werden aufgenommen.
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Beginn der ersten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.
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Das Gebiet der ehemaligen DDR gehört mit der Wiedervereinigung automatisch zur EG.
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Nach der deutschen Wiedervereinigung dringen Frankreich und andere EU-Mitglieder auf noch stärkere Einbindung Deutschlands in die EG. Es wird beschlossen, die Wirtschafts- und Währungsunion sowie die politischen Union zu schaffen.
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In Maastricht wird der Vertrag über die Gründung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion unterzeichnet. Die Europäische Gemeinschaft wird in Europäische Union (EU) umbenannt.
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Der Europäische Binnenmarkt entsteht. Es gilt der Grundsatz des freien Verkehrs von Menschen, Waren, Dienstleistungen und Kapital.
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Das Abkommen über die Schaffung des EWR tritt in Kraft und das Europäische Währungsinstitut (EWI) wird gegründet.
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Österreich, Finnland und Schweden treten der Europäischen Union bei. Norwegen stimmt erneut gegen einen Beitritt.
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Das Schengener Abkommen tritt in Kraft. In den EU-Staaten mit Ausnahme von Großbritannien und Irland fallen die Grenzkontrollen weg.
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Die Europäische Zentralbank (EZB) nimmt ihre Arbeit auf.
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Der Euro wird als offizielle Währung für den bargeldlosen Handel an den Börsen eingeführt.
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Der Euro wird als Bargeld in elf EU-Staaten eingeführt. Griechenland stößt ein Jahr später hinzu.
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Polen, Ungarn, Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, die Slowakei, Slowenien, Malta und Zypern treten bei. Die EU hat damit 25 Mitglieder.
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Die Staats- und Regierungschefs unterzeichnen in Rom den Entwurf einer europäischen Verfassung.
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Franzosen und Niederländer lehnen die Verfassung in Referenden ab.
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Rumänien und Bulgarien treten bei, die Zahl der Mitgliedstaaten steigt auf 27.