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10 Staaten (Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden und Großbritannien) gründen den Europarat und bekennen sich damit öffentlich zur Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und zu Menschenrechten.
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Auf Grundlage des Schuman-Plans unterzeichnen Belgien, BRD, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande einen Vertrag über gemeinsame Kontrolle von Kohle und Stahl. Dieser Vertrag sollte dazu führen das kein einzelnes Land einfach so Kriegswaffen herstellen kann.
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Durch den Erfolg des EGKS-Vertrags dehnen die 6 Gründungsstaaten ihre Zusammenarbeit auf weitere Wirtschaftsbereiche aus. Dadurch erfolgt die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom).
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- treffen der Europäischen Parlamentarischen Versammlung.
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EFTA soll den Freihandel und die wirtschaftliche Integration zwischen den Ländern außerhalb der EWG fördern.
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Die EWG-Länder erlangen gemeinsame Kontrolle über die Nahrungsmittelerzeugung.
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Das Abkommen soll die Zusammenarbeit und den Handel zwischen den EWG-Mitgliedsraaten und 18 ehemaligen afrikanischen Kolonien fördern.
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Der Vertrag besiegelt die Zusammenlegung der Exekutivorgane der 3 Gemeinschaften (EGKS, EWG, Euratom). Die Europäischen Gemeinschaften verfügen nun über eine einzige Verwaltung (die Kommission) und eine Exekutive (den Rat).
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Die 6 EWG-Mitgliedsstaaten schaffen die Erhebung von Zellen auf untereinander eingeführte Waren ab und legen einen einheitlichen Zoll auf Einfuhren aus Drittländern fest. Erstmals ist ein freier grenzüberschreitender Handel möglich.
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Die Regierungschefs der EG beschließen einen neuen Fond im Rahmen der europäischen Regionalpolitik. Gelder sollen von reichen Regionen in arme Regionen umgeleitet werden, um die Infrastruktur zu verbessern und neue Arbeitsplätze zu schaffen.
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Das Europäische Parlament wird erstmals direkt gewählt. Ebenfalls werden die Mitlgieder nach europaweiten Fraktionen und nicht mehr nach nationalen Delegationen gruppiert.
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Durch den Fall der Berliner Mauer und der darauffolgenden Wiedervereinigung Deutschlands können die neuen Bundesländer nun auch den Europäischen Gemeinschaften beitreten.
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Mit dem Vertrag wird die Gründung der Europäischen Union beschlossen. Er legt Vorschriften für eine künftige gemeinsame Währung, Außen- und Sicherheitspolitik und engere Zusammenarbeit in Bereichen Justiz und Inneres fest.
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Freier Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr entsteht.
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Freies Reisen ohne Passkontrollen wird zwischen den Ländern Beligen, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Spanien und Portugal möglich.
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Der Vertrag stützt sich auf den Vertrag von Maastrich. Er umfasst Vorhaben zur Reform der EU-Organe, Stärkung der Stelle Europas in der Welt, Förderung der Beschäftigung und der Bürgerrechte.
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In Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien wird der Euro als gesetzliche Buchwährung eingeführt.
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Der Vertrag soll die EU-Organe derart reformieren , dass die EU mit 25 Mitlgiedsstaaten effizient funktionieren kann und den Weg für weitere Mitglieder ebnen.
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Tschechien, Zypern, Malta, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien und Ungarn
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Der Europäische Konvent legt dem Europäischen Rat den Entwurf einer "Verfassung der Europäische Union" vor. Die daraufhin am 4.Oktober.2003 eingerufene Regierungskonferenz konnte sich am 19.Juni.2004 auf einen Kompromiss zur Europäischen Verfassung einigen.
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Der Vertrag verändert alle früheren Verträge. Die EU soll so demokratischer, effizienter und transparenter werden und damit in der Lage sein globale Herausforderungen zu bewältigen.
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Der Ausbruch der globalen Wirtschaftskrise führt zu engeren wirtschaftlicher Zusammenarbeit zwischen den EU-Länadern.