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Nach dem Krieg regierte Kaiser Franz der I wieder absolut. Doch bald gerat er unter Druck, weil er Geld brauchte.
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1861 erließ Franz Joseph das Februarpatent.Der Reichsrat bestand aus zwei Kammern, Herrenhaus und Abgeordnetenhaus. Letzteres wurde von den Landtagen beschickt, die sich wiederum auf Grund des umständlichen Kurienwahlrechts zusammensetzten.
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Die Abgeordneten wurden nicht direkt gewählt, sondern über vier Kurien.Wahlberechtigt zu den Kurien waren Männer ab dem 24. Lebensjahr.
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Dieses Wahlsystem wurde von der Dezemberverfassung 1867 übernommen: Das war die erste Verfassung, die nicht vom Kaiser, sondern vom Reichsrat erlassen wurde. So wurde Österreich zu einer konstitutionellen Monarchie.
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Trotz dieses Fortschritts waren nur sechs Prozent der Männer ab dem 24. Lebensjahr wahlberechtigt.
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Die erste Bresche in das Kurienwahlrecht wurde im Jahr 1873 geschlagen, als die Obrigkeit der immer stärker gewordenen Forderung nach direkten Wahlen nachgab. Die Abgeordneten wurden nun aufgrund des Zensuswahlrechts direkt in drei Kurien gewählt.
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Ein Zensuswahlrecht ist ein Wahlsystem, das die Gewichtung der Stimmen eines Wählers von dessen Steueraufkommen oder Besitz abhängig macht. Hier war das Wahlrecht an eine bestimmte Mindeststeuerleistung gebunden. Nur in der Kurie der Landgemeinden wurden weiterhin indirekte Wahlen durch Wahlmänner abgehalten.
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Die große Unzufriedenheit über den Ausschluss so vieler bewirkte den nächsten Schritt: 1882 wurde der Zensus zum Teil von zehn auf fünf Gulden gesenkt.
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1896 schuf man eine fünfte Wählerklasse: alle Männer, die in keiner anderen Kurie wahlberechtigt waren. Diese Gruppe musste keinerlei Mindeststeuerleistung bringen, aber seit mindestens sechs Monaten in einer österreichischen Gemeinde leben.
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Stimmen waren damals nicht gleich viel wert. Ein Beispiel: Großgrundbesitzer bekamen für ca. 5000 Stimmen 85 Abgeordnete im Reichsrat. In der allgemeinen Wählerklasse konnten 5,3 Millionen Menschen nur 72 Abgeordnete in den Reichsrat entsenden.
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Übrigens: Die Reform des Ministerpräsidenten Kasimir Felix Badeni führte zu einer grundlegenden Umgestaltung der österreichischen Parteienlandschaft. Erstmals war es notwendig, Wähler zu mobilisieren. Drei Massenparteien entstanden: Sozialdemokraten, Christlichsoziale und Deutschnationale. Sie prägen Österreichs Innenpolitik bis heute.
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Im Jahr 1907 wurde dieses Privilegienwahlrecht schließlich abgeschafft (Beck'sche Wahlrechtsreform). Das Gesetz schrieb ausnahmslos die direkte Wahl ohne Wählerklassen durch Abgabe eines Stimmzettels vor und machte das Wahlrecht zu einem direkten, allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlrecht für Männer.
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