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Es gab einen Mangel an Arbeitkräft in 1950-1960
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Die Bundesrepublik unterzeichnete einen Vertrag mit Italien im Jahr 1955.
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Der Anwerbestopp wurde zum eigentlichen Beginn des Daueraufenthaltes der Gastarbeider
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In 2002 wurde ein neues Zuwanderungsgesetz in Kraft.