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Am 20. Dezember 1955 mit Italien das erste Anwerbeabkommen ab.
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Abkommen mit Griechenland und Spanien in 1960.
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Abkommen mit Türkei in 1961.
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Abkommen mit Marokko in 1963.
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Abkommen mit Portugal in 1964.
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1964 wurde der millionste Gastarbeiter.
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Abkommen mit Tunesien in 1965.
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Doch schon die ersten Anzeichen der Rezession 1966/67 lösten Debatten aus, die Ausländerbeschäftigung wieder zu verringern.
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Abkommen mit dem ehemaligen Jugoslawien in 1968.
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Und 1973 führte die sich abzeichnende Wirtschafts- und Energiekrise zum Anwerbestopp. Das „Gastarbeiterproblem“ war damit aber keinesfalls gelöst.
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Von der ehemals größten Gruppe, den Italienern, lebten Ende 2014 noch knapp 575.000 in Deutschland.