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Der Arbeitskräftemangel in den 1950er führt zur Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Deutschland wird ein Einwanderungsland und sich damit grundlegend verändern.
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Mit dem Wirtschaftswunder der Bundesrepublik wurden immer mehr Arbeitnehmer gesucht, die auf dem inländischen Markt nicht mehr zu finden waren.
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Das erste Anwerbeabkommen mit Italien
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Die ersten Anzeichen der Rezession 1966/67 lösten Debatten aus, die Ausländerbeschäftigung wieder zu verringern.
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1973 führte die sich abzeichnende Wirtschafts- und Energiekrise zum Anwerbestopp.
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Der Ausländeranteil in der Bundesrepublik erreichte Ende 2014 mit 10 Prozent den höchsten Wert seit Beginn der Aufzeichnungen des Ausländerzentralregisters (AZR) 1967 Von den 14 Millionen Gastarbeitern, die bis zum Anwerbestopp 1973 nach Deutschland kamen, gingen elf Millionen zurück in ihre Heimatländer.