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In 1950er jahren fürht der Arbeitskräftmangel zur Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
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Die Bundesrepublik schloss mit Italien das erste Anwerbeabkommen ab, am 20. Dezember 1955. Es folgten abkommen mit Greichenland und Spanien (1960), Der türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964, Tunesien (1965) und Jugoslavien (1968)
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1964 - Der milionste gastarbeiter ist Armando Rodrigues aus Portugal.
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Die ersten Anzeichen er Rezession lösten Debatten in 1966/67. Jetzt die Ausländerbeschäftigung wieder zu verringern.
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1973 fürte die sich abzeichnende Wirtschafts- und Energikrise zum Anwerbestopp.
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In 2009 lag der Ausländeranteil ind der Bundesrepublik mit knapp neun Procent, knapp über dem Durchschnitt in Europa.