Machtergreifung

Hitlers "Machtergreifung"

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    Hitlers Machtergreifung

    Daten mit dpa
  • Adolf Hitler wird Reichskanzler

    Reichspräsident Paul von Hindenburg ernennt Adolf Hitler zum Reichskanzler. Am Abend marschieren 15.000 Männer von SA und SS in einem Fackelzug in Berlin durch das Brandenburger Tor.
  • Paul von Hindenburg löst den Reichstag auf.

    Auf Wunsch Hitlers löst Hindenburg den Reichstag auf.
  • Einschränkung der Pressefreiheit

    Versammlungs- und Pressefreiheit werden per Notverordnung erheblich eingeschränkt.
  • Geheimtreffen mit Hitler

    Reichstagspräsident Hermann Göring lädt Wirtschaftsführer zu einem Geheimtreffen mit Hitler ein. Dieser präsentiert sein politisches Programm. Daraufhin werden der NSDAP drei Millionen Reichsmark für den Reichstagswahlkampf gespendet.
  • Hilfspolizei aus SA und SS

    Göring bildet in Preußen eine Hilfspolizei aus SA und SS und ermuntert sie zum „fleißigen Gebrauch der Schusswaffe“.
  • Brand im Reichstag

    Der Reichstag wird in Brand gesetzt. Die Nazis nehmen das zum Anlass für politisch motivierte Massenverhaftungen. Der Niederländer Marinus van der Lubbe wird später als Brandstifter hingerichtet.
  • Verbot der KPD

    Mit dem Reichstagsbrand als Begründung werden weitere Notverordnungen erlassen, die politischen Grundrechte außer Kraft setzen. Die KPD wird verboten.
  • NSDAP wird stärkste Partei

    Bei der letzten Reichstagswahl wird die NSDAP stärkste Partei, verfehlt aber mit 43,9 Prozent die absolute Mehrheit.
  • Einrichtung erster Konzentrationslager

    In Dachau bei München und Sachsenhausen bei Berlin werden die ersten Konzentrationslager unter Aufsicht von Polizei und SA zur Internierung von politischen Gegnern eingerichtet. Drei Wochen später werden in Dachau die ersten Häftlinge ermordet.
  • Tag von Potsdam

    Zum propagandistischen "Tag von Potsdam" verneigt sich Hitler vor Hindenburg. Die Verbindung "des Alten mit dem Neuen" soll das Ansehen der Regierung Hitler steigern.
  • Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes

    Der Reichstag verabschiedet das Ermächtigungsgesetz. Hitlers Regierung kann nun Gesetze ohne das Parlament erlassen.
  • Auflösung der Länderparlamente

    Mit dem "Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich" werden bis auf den Landtag Preußens alle Länderparlamente aufgelöst. Ihre neue Zusammensetzung richtet sich nach der des Reichstags.
  • Boykott jüdischer Geschäfte, Ärzte und Anwälte

    Die Nazis organisieren einen teilweise gewaltsamen Boykott jüdischer Geschäfte, Ärzte und Rechtsanwälte.
  • Berufsverbot für jüdische und regimekritische Beamte

    Die deutschen Länder verlieren mit der Einsetzung von Reichsstatthaltern ihre Eigenständigkeit. Ein weitgehendes Berufsverbot für jüdische und regimekritische Beamte wird verhängt.
  • "Feiertag der nationalen Arbeit"

    Der 1. Mai wird als "Feiertag der nationalen Arbeit" begangen. Einen Tag später werden die Gewerkschaften zerschlagen.
  • Bücherverbrennung

    Die Machthaber lassen öffentlich Bücher vor allem linker und jüdischer Autoren verbrennen.
  • Alle Jugendorganisationen werden Reichjugendführer unterstellt

    Alle Jugendorganisationen werden Reichsjugendführer Baldur von Schirach unterstellt.
  • Verbot der SPD

    Die SPD wird verboten.
  • Deutschland wird Einparteienstaat

    Das "Gesetz gegen die Neubildung der Parteien" macht Deutschland zum Einparteienstaat.
  • Staatliche Kontrolle der Landwirtschaft

    Mit der Einrichtung des "Reichsnährstands" wird die deutsche Landwirtschaft einer staatlichen Kontrolle unterstellt.
  • Austriit aus dem Völkerbund

    Deutschland verkündet seinen Austritt aus dem Völkerbund und den Verzicht auf weitere Abrüstungsgespräche.
  • Gründung der Reichskulturkammer

    Mit Gründung der Reichskulturkammer werden alle Kulturschaffenden der Aufsicht des Reichspropagandaministeriums von Joseph Goebbels unterstellt.
  • Gesetz zur Gleichschaltung des deutschen Handwerks

    Die Reichsregierung erlässt ein Gesetz zur Gleichschaltung des deutschen Handwerks.
  • Verbot zur Gründung von Zeitungen und Zeitschriften

    Die Reichspressekammer untersagt für zunächst drei Monate die Gründung neuer Zeitungen und Zeitschriften.