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Die Wahlberechtigten von Herbern wählen aus ihrer Mitte zehn Gemeindeverordnete als Vertreter für das Amt Werne. Sie arbeiten aber nicht in dem Gremium mit, sondern machen von vorne herein ihre Forderungen klar: Der Amtmann soll in Herbern wohnen und die Gemeinde ein eigenes Amt werden.
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Am 10. Dezember 1844 gab der Minister des Innern in Berlin grünes Licht für ein eigenständiges Amt Herbern – zunächst nur für Herberner.
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Die Gemeindevertretung Herbern beschäftigt sich mit der neuen Landgemeinde-Ordnung. Die sah vor, dass sich gemeinden mit anderen vereinigen sollen: für Herbern war das aber keine Option. Einstimmig ist der Rat der Auffassung, dass diese Forderung aus Berlin „für das platte Land“ nicht ausführbar sei.
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Die Gemeindeversammlung legt fest, dass wie bislang nur die Grundbesitzer stimmberechtigt sind, die eine Grundsteuer von fünf Reichstalern entrichten. Der Klassensteuersatz, wodurch die Teilnahme am Gemeinderecht ebenfalls möglich war, wurde auch vier Reichstaler festgelegt.
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Durch Provinzialgesetze von Westfalen verlieren die Vertreter des Adels ihr Privileg der erblichen Mitgliedschaft im Gemeinderat.
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Das Gemeindewahlrecht wird neu geregelt per Gesetz. Dadurch bekommen alle Männer und Frauen, die 20 Jahre alt sind, ein Wahrecht – unabhängig von Besitz und Einkommen.
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Bis 1923 blieben Herberner in Herbern unter sich. Dann kam Stockum wieder dazu. Denn inzwischen war das alte Amt Werne, das 79 Jahre ohne Herbern weiter existiert hatte, aufgelöst.
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Die Reichskommissare Papen und Göring lösen alle Gemeinde und Amtsvertretungen auf. Herbern verliert die Eigenständigkeit.
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Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland nimmt das eigene Amt wieder seine Arbeit auf, ab 1967 sogar im neuen Verwaltungsgebäude.
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Den Wendepunkt markiert die kommunale Neugliederung 1975. Herbern verliert seine Eigenständigkeit, wird aber nicht wieder Werne angegliedert, sondern dem Nachbarn auf der anderen Seite: Ascheberg.